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Chortage in Peine

In der 3-tägigen Arbeitsphase wird unter professioneller Anleitung in Einzelstimm- und Gesamtchor-Proben ein Programm erarbeitet, welches zum Abschluss in einem Werkstattkonzert präsentiert wird.

Die genauen Titel der Stücke hängen von der Chorbesetzung ab und können daher erst nach der Anmeldung bekanntgegeben werden.

Die ausgewählte Literatur und die Gestaltung der Probenarbeit bieten für ChorleiterInnen und SängerInnen zahlreiche Anregungen für die eigene Praxis.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen bitte an allen Proben und am Werkstattkonzert teil. Dies bedeutet konkret, dass maximal zweieinhalb Stunden der Gesamtprobenzeit versäumt werden dürfen – andernfalls ist eine Mitwirkung mit Blick auf den gemeinsamen Lernfortschritt nicht möglich.

Termin:   Donnerstag, 09.05.2019, ca. 18:00 h - 21:00 h
Freitag, 10.05.2019, ca. 09:30 h - 18:00 h
Samstag, 11.05.2019, ca. 09:30 h - 18:30 h

Abschlusskonzert am 11.05.2019
um 16:30 h
- Eintritt frei

Ort: Neuapostolische Kirche Peine,
Schwicheldter Str. 38 , 31228 Peine
Leitung: Wolf-Rüdiger Spieler, Köln

Anmeldungen bitte bis zum 31. März 2019 mit dem online-Formular oder an den cantus e.V., Nerzweg 6, 33803 Steinhagen oder an Fax-Nr. 05204/916529.

Die Kosten des Chorwochenendes betragen 45,00 € für Mitglieder des cantus e.V., 55,00 € für Nichtmitglieder. Schüler/Studenten/Arbeitslose erhalten 15,00 € Ermäßigung. (Im Preis enthalten: Verpflegung in den Pausen mittags und nachmittags.)

Falls keine Einzugsermächtigung erteilt wird, ist der Gesamtpreis bei Anmeldung auf folgendes Konto des cantus e.V. zu überweisen:

Konto-Nr. 305 555 000 bei der Volksbank Gütersloh (BLZ 478 601 25)
IBAN: DE86478601250305555000, BIC: GENODEM1GTL

Verwendungszweck: "Chortage Peine 2019" / Name

Bei schriftlicher Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 10,00 € bei der Rückerstattung einbehalten. Danach ist leider keine Rückerstattung möglich. Wir bitten dafür um Verständnis. Keine Stornogebühren werden erhoben, wenn bei der Abmeldung ein Ersatzteilnehmer genannt wird.

Der cantus e.V. hat das Recht, aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit des Dozenten Seminare ohne Fristeinhaltung abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet oder auf Wunsch mit einem anderen Seminar verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden.

Hinweis: Die Kursbeiträge werden die Kosten dieses Seminars nicht decken können. Den Fehlbetrag muss der cantus e.V. aus Vereinsmitteln, d.h. aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren. Um die Arbeit des Vereins auch in Zukunft fortsetzen zu können, sind wir daher auf freiwillige Zuwendungen angewiesen. Es wäre also schön, wenn Ihr Euch entschließen könntet, dem Verein beizutreten und/oder eine Spende zu leisten. Ebenfalls hilfreich wäre es, wenn Ihr in Eurem Bekannten- und Freundeskreis vom cantus e.V. berichten würdet und der Verein dadurch weitere Unterstützung erhielte.

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